Es gibt eine Grenze nach oben

Seit dem 01. Juli 2010 trat EU-weit eine gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro zzgl. Mehrwertsteuer in Kraft.

Die EU reagiert damit auf die unverhältnismäßig hohen Roaming-Gebühren, die in der Vergangenheit durch europäische Telekommunikationsanbieter erhoben wurden.

So hatte sich im Jahr 2009 ein deutscher Urlauber, der in Frankreich eine TV-Sendung heruntergeladen hatte, eine Rechnung von über 46.000,-- Euro eingehandelt.

Ähnlich erging es einem Franzosen, dessen UMTS-Karte sich unbemerkt ins belgische Telefonnetz eingewählt hatte. Der arme Mann wohnte nahe der belgischen Grenze und war völlig ahnungslos.Notebook_234x60Die für die Digitale Agenda zuständige Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission, Neele Kroes erklärte dazu:“"Wir machen Schluss mit Schockrechnungen für Touristen und Geschäftsreisende, die mit ihrem Smartphone oder Laptop in einem anderen EU-Land im Internet surfen. Außerdem senkt die EU die Kosten der Reisenden für Roaminganrufe. Ich bin entschlossen, für mehr Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt der EU zu sorgen."

hotel.de - über 210.000 Hotels weltweit buchenDemnach sind die Betreiber verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu senden wenn dieser 80% seiner Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht. Ist dies der Fall, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen.

Möchte der Kunde die Nutzung fortsetzen, muss er das ausdrücklich erklären.

Als Höchstpreis für einen ausgehenden Roaminganruf wurde im EU-Roamingtarif 39 Cent/Minute festgesetzt, für ausgehende Anrufe fallen Gebühren in Höhe von 15 Cent/Minute an. Textnachrichten schlagen mit 11 Cent/SMS zu Buche. Die Mehrwertsteuer muss noch aufgeschlagen werden, versteht sich.

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