Es gibt eine Grenze nach oben
Seit dem 01. Juli 2010 trat EU-weit eine gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro zzgl. Mehrwertsteuer in Kraft.
Die EU reagiert damit auf die unverhältnismäßig hohen Roaming-Gebühren, die in der Vergangenheit durch europäische Telekommunikationsanbieter erhoben wurden.
So hatte sich im Jahr 2009 ein deutscher Urlauber, der in Frankreich eine TV-Sendung heruntergeladen hatte, eine Rechnung von über 46.000,-- Euro eingehandelt.
Ähnlich erging es einem Franzosen, dessen UMTS-Karte sich unbemerkt ins belgische Telefonnetz eingewählt hatte. Der arme Mann wohnte nahe der belgischen Grenze und war völlig ahnungslos.
Die für die Digitale Agenda zuständige Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission, Neele Kroes erklärte dazu:“"Wir machen Schluss mit Schockrechnungen für Touristen und Geschäftsreisende, die mit ihrem Smartphone oder Laptop in einem anderen EU-Land im Internet surfen. Außerdem senkt die EU die Kosten der Reisenden für Roaminganrufe. Ich bin entschlossen, für mehr Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt der EU zu sorgen."
Demnach sind die Betreiber verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu senden wenn dieser 80% seiner Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht. Ist dies der Fall, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen.
Möchte der Kunde die Nutzung fortsetzen, muss er das ausdrücklich erklären.
Als Höchstpreis für einen ausgehenden Roaminganruf wurde im EU-Roamingtarif 39 Cent/Minute festgesetzt, für ausgehende Anrufe fallen Gebühren in Höhe von 15 Cent/Minute an. Textnachrichten schlagen mit 11 Cent/SMS zu Buche. Die Mehrwertsteuer muss noch aufgeschlagen werden, versteht sich.